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Ausweis: Aktivierung elektronischer Identitätsnachweis (eID)

Letzte Änderung am

Wenn Sie Ihren Personalausweis beim Stadtteilbüro abholen, ist Ihr Online-Ausweis für Sie aktiviert.

Einsatzbereit wird Ihr Online-Ausweis, wenn Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen.
Das können Sie erledigen, wenn Sie Ihren Personalausweis im Stadtteilbüro abholen oder zu einem späteren 
(während der Gültigkeit des Personalausweises) Zeitpunkt. Alternativ können Sie Ihre PIN auch selbst mit einem Computer oder mit einem geeigneten Smartphone setzen.

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

In den Stadtteilbüros kann die elektronische Ausweisfunktion aktiviert werden. Auch die persönliche PIN lässt sich bei Bedarf im Stadtteilbüro zurücksetzen.

Was sind (Transport-) PIN, CAN, PUK und Sperrkennwort und wann werden sie zum Online-Ausweisen benötigt? Das erfahren Sie in diesem Tutorial.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Besitz eines gültigen Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
  • Sie haben die elektronische Ausweisfunktion Ihres neuen Personalausweises oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels freischalten lassen. (Bei der eID-Karte ist diese automatisch aktiviert)
  • Sie haben Ihre 5-stellige Transport PIN, die Sie in einem Schreiben der Bundesdruckerei zum neuen Personalausweis oder zum elektronischen Aufenthaltstitel erhalten haben, in eine 6-stellige persönliche Pin geändert
  • Sie verfügen über ein geeignetes Smartphone (mit NFC-Funktion) oder ein Kartenlesegerät für die Nutzung am PC
  • Sie haben die vom Bund kostenlos zur Verfügung gestellte Software "AusweisApp2" (PC, iOS, Android) installiert.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Bearbeitungsdauer

10 Minuten

Rechtsgrundlagen

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