Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich, für Personen die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Einrichtung nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen). Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
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Ausweispflicht Befreiung
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