Inhalt

Baulast Auskunft / Auszug

Letzte Änderung am

Die Baulastenauskunft gibt Auskunft darüber, ob und wenn ja welche öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (Baulasten) zu Gunsten oder zu Lasten eines Grundstücks im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Hierbei kann es sich z.B. um Baulasten handeln, die die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks beeinträchtigen (z.B. Übernahme einer Abstandsfläche oder einer Stellplatzfläche) oder verbessern (Vereinigungsbaulast).

Baulasten können daher auch den Wert des Grundstücks beeinflussen. Für die Immobilienfinanzierung verlangen Banken in der Regel eine aktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.

Gebührenrahmen

Für die schriftliche Auskunft: 30,00€ zu 150,00€

Weiterführende Information

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Die Baulastenauskunft ist gebührenpflichtig. Sie beträgt je Grundstück 30,00 Euro bis 150,00 Euro.

Sofern kein Baulastenblatt besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro je Grundstück.

Bearbeitungsdauer

14 Tage

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Sie haben das Seitenende erreicht.