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Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der ein Grundstückseigentümer freiwillig in der Regel eine Einschränkung der Bebauung seines Grundstückes erklärt (Übernahmeerklärung), damit auf einem anderen Grundstück die Bebauung ermöglicht wird. Baulasten werden daher meistens im Zusammenhang im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren abgegeben und eingetragen.
Voraussetzungen
Unterzeichnende der Baulastverpflichtung müssen Eigentümer*innen oder Erbbauberechtigte des Grundstückes sein.
Benötigte Unterlagen
- Amtlicher Lageplan (bei Baulasten ohne Flächenbezug ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster) des zu belastenden Grundstücks, mit Eintragung der Baulast/Baulastfläche in der Regel in 4-facher Ausfertigung
- ggf. Handelsregisterauszug bei Gewerbeeigentümer
- ggf. notarielle Vollmachten
Gebührenrahmen
Je nach Verwaltungsaufwand: 50,00€ zu 250,00€
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Die Baulastverpflichtung wird von der Bauaufsichtsbehörde vorbereitet und kann dann nach Terminabsprache von dem Baulastverpflichtenden vor der Bauaufsichtsbehörde unterzeichnet werden. Danach erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde die Eintragung in das Baulastenverzeichnis.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Kontaktinformationen
Die Sprechzeiten sind abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten, Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr