Da für die Stadt Willich keine Baumschutzsatzung existiert, wird ein Teil des privaten Baumbestandes im Willicher Stadtgebiet über Eintragungen in den einzelnen Bebauungsplänen geschützt. Diese sind dort gemäß den dazugehörigen textlichen Festsetzungen entweder als zeichnerische Darstellung oder rechnerisch festgesetzt.
Sofern eine Fällabsicht besteht, ist eine Baumfällgenehmigung zu beantragen. Der Grund für die beabsichtigte Fällung ist in dem Schreiben zu erläutern, damit die Gemeinde über den Sachverhalt entscheiden kann. Nach Prüfung des Fällantrages und nach Durchführung eines Ortstermines wird dieser bei Vorliegen von triftigen Gründen mit Auflagen zur Ersatzpflanzung erteilt.
Voraussetzungen
Sie müssen Eigentümer*in des Grundstücks sein, auf dem der zu fällende Baum steht oder zur Antragstellung bevollmächtigt worden sein.
Gebührenrahmen
Nach Tarifstelle 14 der Verwaltungsgebührensatzung: 40,00€
Verfahrensablauf
Die Bürger*innen können den Antrag schriftlich stellen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag (1-14 Tage)