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Beglaubigungen und Beurkundungen

Letzte Änderung am

Wenn der Rentenversicherungsträger Beweisunterlagen und/oder Urkunden benötigt, um eine Leistung festzustellen oder rentenrechtliche Zeiten anzuerkennen zu können. In diesem Fall ist eine beglaubigte Fotokopie des jeweiligen Originals ausreichend.

Benötigte Unterlagen

  • Original des jeweiligen Schriftstücks
  • Eventuell Anforderungsschreiben des Rentenversicherungsträgers

Bearbeitungsdauer

10 Minuten (Je nach Anzahl der Beglaubigungen.)

Rechtsgrundlagen

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