Wenn der Rentenversicherungsträger Beweisunterlagen und/oder Urkunden benötigt, um eine Leistung festzustellen oder rentenrechtliche Zeiten anzuerkennen zu können. In diesem Fall ist eine beglaubigte Fotokopie des jeweiligen Originals ausreichend.
Benötigte Unterlagen
- Original des jeweiligen Schriftstücks
- Eventuell Anforderungsschreiben des Rentenversicherungsträgers
Bearbeitungsdauer
10 Minuten (Je nach Anzahl der Beglaubigungen.)