Online-Service
Wenn Sie amtlich beglaubigte Kopien bestimmter Dokumente benötigen, können Sie diese gerne im Stadtteilbüro vornehmen lassen.
- Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schul- oder Arbeitszeugnisse.
- Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle einzureichen sind
Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne in den Stadtteilbüros erfragen.
Bitte beachten Sie:
Unterschriften ohne dazugehörigen Text (Blanko-Unterschriften) dürfen nicht beglaubigt werden. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters unterzeichnen. Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten bzw. Patientenverfügungen werden beim Kreis Viersen vorgenommen.
Testamente und Nachlassangelegenheiten
Testamente und Nachlassangelegenheiten, Eintragungen ins Vereins- und Handelsregister, Scheidungsurteile etc. können in den Stadtteilbüros nicht beglaubigt werden. Gleiches gilt für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heiratsurkunden u.ä.) Hier wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet hat.
Benötigte Unterlagen
- Das zu beglaubigende Dokument in der Originalfassung
- Die entsprechenden Kopien des Dokumentes (es können auch kostenpflichtig Kopien im Stadtteilbüro angefertigt werden - ausschließlich schwarz-weiß Kopien)
Gebührenrahmen
Beglaubigung der Unterschrift, je: 2,50€
Beglaubigung von Dokumenten, je: 4,20€
Je angefertigte Kopie, je: 0,70€