Sie möchten ihre Verstorbenen aus-oder umbetten, d.h. von der derzeitigen Grabstätte in eine andere oder in der vorhandenen Grabstätte tiefer betten lassen.
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber:in des Nutzungsrechtes an der bisherigen Grabstätte.
Gebührenrahmen
Die Kosten variieren, je nachdem, ob ein Sarg oder eine Urne aus/umgebettet wird und ob die neue Grabstätte im Stadtgebiet ist.: 216,00€ zu 2.204,00€
Weiterführende Information
Bei einer Sargbestattung kann frühestens nach einer Ruhefrist von 7 Jahren aus-/ umgebettet werden.
Urnen können jederzeit aus-/ umgebettet werden.
Friedhöfe und Bestattungen
Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen formlosen Antrag mit einer Begründung, warum Sie umbetten möchten, an die Friedhofsverwaltung der Stadt Willich und weisen durch die Vorlage der Urkunde über das Nutzungsrecht nach, dass Sie berechtigt sind, diesen Antrag zu stellen. Der Antrag kann per Mail oder per Brief gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
5 Tage (bis 10 Tage)