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Bestattung - Ausbettung, Umbettung beantragen

Letzte Änderung am

Sie möchten ihre Verstorbenen aus-oder umbetten, d.h. von der derzeitigen Grabstätte in eine andere oder in der vorhandenen Grabstätte tiefer betten lassen.

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber:in des Nutzungsrechtes an der bisherigen Grabstätte.

Gebührenrahmen

Die Kosten variieren, je nachdem, ob ein Sarg oder eine Urne aus/umgebettet wird und ob die neue Grabstätte im Stadtgebiet ist.: 216,00€ zu 2.204,00€

Weiterführende Information

Bei einer Sargbestattung kann frühestens nach einer Ruhefrist von 7 Jahren aus-/ umgebettet werden.
Urnen können jederzeit aus-/ umgebettet werden.

Hinweis
Friedhöfe und Bestattungen

Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen formlosen Antrag mit einer Begründung, warum Sie umbetten möchten, an die Friedhofsverwaltung der Stadt Willich und weisen durch die Vorlage der Urkunde über das Nutzungsrecht  nach, dass Sie berechtigt sind, diesen Antrag zu stellen. Der Antrag kann per Mail oder per Brief gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

5 Tage (bis 10 Tage)

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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