Wird auf Ihre Veranlassung hin eine Person in der Stadt Willich bestattet, erwerben Sie damit das Nutzungsrecht der Grabstätte verbunden mit allen Rechten und Pflichten, die sich aus der Friedhofssatzung ergeben. Sie können aber auch zu Lebzeiten eine Grabstätte vorerwerben / reservieren um sicher zu stellen, dass Sie genau an diesem Platz einmal bestattet werden. Auch damit sind alle Rechte und Pflichten aus der Friedhofssatzung verbunden.
Voraussetzungen
Zum Erwerb oder Vorerwerb eines Nutzungsrechtes müssen Sie volljährig und geschäftsfähig sein.
Gebührenrahmen
je nach gewählter Grabart zur Zeit: 77,00€ zu 2.857,00€
Fristen
Bestattungen müssen unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalles bei der Friedhofsverwaltung angemeldet werden.
- Sargbestattungen müssen innerhalb von 10 Tagen erfolgen
- Urnenbestattungen innerhalb von 6 Monaten
Für den Vorerwerb des Nutzungsrechtes / Grabreservierung gibt es keine Fristen.
Weiterführende Information
Zum Erwerb des Nutzungsrechtes anlässlich einer Bestattung benötigen Sie die Sterbeurkunde der zu bestattenden Person, bei einer Urnenbestattung zusätzlich die Einäscherungsbescheinigung. Beim Vorerwerb / Reservierung einer Grabstätte zu Lebzeiten sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Friedhöfe und Bestattungen
Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.
Verfahrensablauf
Zum Erwerb des Nutzungsrechtes im Todesfall wenden Sie sich üblicherweise an ein freigewähltes Bestattungsunternehme, dass alles Erforderliche für Sie mit der Friedhofsverwaltung abwickelt. Sie können das Nutzungsrecht auch ohne Bestattungsunternehmen erwerben, dazu wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung. Bei Vorerwerb / Reservierung einer Grabstätte zu Lebzeiten wenden sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (bis 4 Wochen)