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Bestattung: Genehmigung baulicher Anlagen auf Grabstätten

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Sie möchten eine bauliche Anlage (Steineinfassung, Grabstein, Kreuz o.Ä.) auf einer Grabstätte errichten lassen. Dazu ist ein Antrag bei der Friedhofverwaltung zu stellen. Die Ausführung ist nur von einer dafür qualifizierten Fachfirma (in der Regel ein Steinmetz-Unternehmen) zulässig, die auch den entsprechenden Antrag bei der Friedhofsverwaltung stellt. 

Voraussetzungen

Sie besitzen das Nutzungsrecht an der Grabstätte und können das über die entsprechende Urkunde nachweisen, die Ihnen nach erfolgter Bestattung zugesendet wurde.

Gebührenrahmen

je nach Art der baulichen Anlage: 25,00€ zu 188,00€

Besonderheiten

Den Antrag zur Genehmigung baulicher Anlagen auf Grabstätten finden Sie als Muster unter Anlage 4 in der Friedhofssatzung der Stadt Willich.

Weiterführende Information

Nach der Genehmigung ist die bauliche Anlage innerhalb eines Jahres aufzustellen, ansonsten erlischt die Genehmigung.

Verfahrensablauf

Sie wenden sich an ein Steinmetzunternehmen, das dann den Antrag zum Aufstellen baulicher Anlagen schriftlich an die Friedhofsverwaltung stellt. 

  • Hierbei sind die Vorgaben zur Aufstellung baulicher Anlagen aus der Friedhofssatzung zu beachten.
  • Das Steinmetzunternehmen muss dem Antrag eine Skizze der baulichen Anlage mit Abmaßungen beifügen.
  • Eine Kopie der Urkunde über das Nutzungsrecht ist dem Antrag ebenfalls beizufügen.

Bearbeitungsdauer

1 Woche (bis 3 Wochen, in der Regel)

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