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Bestattung - Nutzungsrecht für Grabstätte verlängern

Letzte Änderung am

Nach Ablauf der Ruhefrist  endet das Nutzungsrecht für die Grabstätte automatisch.

Sie können das Nutzungsrecht an einer Grabstätte verlängern, wenn sie die Grabstätte weiterhin erhalten wollen. 

Voraussetzungen

Sie besitzen das Nutzungsrecht an einer Grabstätte.

Die Grabstätte ist eine Wahlgrabstätte.

Gebührenrahmen

Es fallen Gebühren je nach Grabart und Verlängerungszeitraum in unterschiedlicher Höhe an.: 0,00€

Fristen

Es gibt keine konkrete Frist, es wird aber empfohlen, den Antrag zur Verlängerung bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf  der Ruhefrist zu stellen. 

Besonderheiten

Falls sie sich nicht selber bei der Friedhofsverwaltung melden, werden sie 6 Monate vor Ablauf der Ruhefrist schriftlich von der Friedhofsverwaltung auf  den Ablauf des Nutzungsrechtes hingewiesen.

Weiterführende Information

Die Ruhefrist einer bestatteten Person beträgt:

  • bei Sargbestattung 30 Jahre
  • bei Urnenbestattung 20 Jahre
Hinweis
Friedhöfe und Bestattungen

Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.

Verfahrensablauf

  • Den Antrag zur Nutzungsrechtsverlängerung müssen Sie schriftlich bei der Friedhofsverwaltung stellen.
  • Darum setzen Sie sich bitte mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung.
  • Die Rahmenbedingungen werden dann geklärt und der Antrag zur Verlängerung wird Ihnen zugeschickt.
  • Das Nutzungsrecht muss mindestens 5 Jahre und kann höchstens 30 Jahre (bei Urnen 20 Jahre) verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

2 Wochen (bis 4 Wochen)

Rechtsgrundlagen

Hilfe

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Gebärdensprache

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