Sie möchten die durch eine Leistung der Friedhofsverwaltung entstandenen Gebühren stunden oder in Raten zahlen.
Voraussetzungen
Sie sind geschäftsfähig.
Fristen
Der Antrag auf Stundung / Ratenzahlung muss spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Zahlungsfrist eingegangen sein.
Weiterführende Information
Es fallen keine Gebühren, aber Zinsen für die Stundung / Ratenzahlung an.
Friedhöfe und Bestattungen
Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.
Verfahrensablauf
Sie fragen bei der Friedhofsverwaltung die Stundung / Ratenzahlung telefonisch oder per Mail an, die Sachbearbeiterin Bestattungswesen berät sie und schickt ihnen den Antrag auf Stundung / Ratenzahlung bei Bedarf zu.
Bearbeitungsdauer
1 Woche (bis 4 Wochen)