Sie haben das Nutzungsrecht an einer Grabstätte, das bis zum Ablauf der Ruhefrist gilt.
Sie möchten das Nutzungsrecht vor Ablauf der Ruhefrist zurückgeben und damit sind alle Rechte und Pflichten für sie ab Zeitpunkt der Rückgabe beendet.
Die Grabstätte wird eingeebnet, es erfolgt eine Raseneinsaat und bis zum Ende der Ruhefrist wird die Grabstätte von der Stadt Willich minimal gepflegt (Rasenschnitt), da sie wegen der Einhaltung der Ruhefrist noch nicht neu belegt werden kann.
Voraussetzungen
Sie sind Inhaberin des Nutzungsrechtes der Grabstätte und können das durch die entsprechende Urkunde nachweisen.
Gebührenrahmen
pro Jahr Restlaufzeit der Ruhefrist und der Grabart (Urne/Sarg) pro Stelle: 39,00€ zu 123,00€
Herrichten der Grabstätte, inklusive Raseneinsaat: 20,00€ zu 62,00€
Entfernen baulicher Anlagen (optional): 86,00€ zu 202,00€
Weiterführende Information
Das Antragsformular zur Rückgabe können sie schriftlich, telefonisch oder per Mail bei der Friedhofsverwaltung beantragen.
Friedhöfe und Bestattungen
Informationen zu den unterschiedlichen Grabarten und Bestattungsformen auf den Willicher Friedhöfen.
Verfahrensablauf
Sie erkundigen sich über die vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechtes (schriftlich, per Mail oder telefonisch).
Daraufhin erhalten Sie ein Schreiben mit den anfallenden Gebühren und eine Rückgabeerklärung.
Sollten Sie bei Ihrer Entscheidung für die Rückgabe bleiben, muss die Rückgabeerklärung ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet werden.
Anschließend wird Ihnen der Gebührenbescheid zugeschickt.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (bis 4 Wochen)