Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Diese deutsche Urkunde beweist die Eheschließung und gibt Aufschluss über die Namensführung.
Eine Verpflichtung, die Ehe in Deutschland nachbeurkunden zu lassen, besteht nicht, da es in Deutschland kein förmliches Anerkennungsverfahren für ausländische Ehen gibt.
Voraussetzungen
Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Partner hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
Als Nachweis über die im Ausland geschlossenen Ehe dient die dort ausgestellte Urkunde. Gegebenenfalls ist eine deutschsprachige Übersetzung erforderlich. Informationen über die Form der Urkunde oder Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Grundsätzlich können nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in fremder Sprache sind mit Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer vorzulegen. Ermächtigte Übersetzer finden Sie auf der Internetseite des Justizportals Nordrhein-Westfalen oder telefonisch unter 02 11 / 4 97 11 45 beim Oberlandesgericht Düsseldorf.
Benötigte Unterlagen
- ausländische Heiratsurkunde mit Übersetzung
- Meldebescheinigung
- Bundespersonalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Fristen
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nachbeurkundet werden, auf den Zeitpunkt der Eheschließung kommt es nicht an.
Verfahrensablauf
- Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
- Die Nachbeurkundung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen.
- Schicken Sie einfach eine E-Mail an standesamt@stadt-willich.de.
- Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und teilen mit, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.