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Ehefähigkeitszeugnis

Letzte Änderung am

Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.

Benötigte Unterlagen

  • Siehe Weiterführende Informationen

Gebührenrahmen

Deutsches Ehefähigkeitszeugnis: 40,00€

Ausländisches Ehefähigkeitszeugnis: 66,00€

Weiterführende Information

Wenn Sie:
  • beide deutsche Staatsangehörige sind
  • beide in Willich wohnen oder zuletzt in Willich gewohnt haben
  • beide volljährig sind 
Dann benötigen Sie:
  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich)
  • wenn Sie bereits einmal verheiratet waren: Eheregisterauszug (erhältlich bei dem Standesamt, welches die Ehe beurkundet hat)
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes (erhältlich im Stadtteilbüro)

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich gerne von uns beraten.

FAQ

Ich möchte im Ausland heiraten, weiß aber nicht, ob ich ein Ehefähigkeitszeugnis benötige?

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-ande

In vielen Ländern wird ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. Das Zeugnis bestätigt dem Standesamt im Ausland, dass es keine Hindernisse für eine Ehe gibt. Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

Benötigen ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, ein Ehefähigkeitszeugnis?

Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, ein Ehefähigkeitszeugnis. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt in Verbindung.

Rechtsgrundlagen

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