Die Einwohnerfragestunde ist eine wichtige Möglichkeit für Bürger:innen, ihre Anliegen und Fragen an die Verantwortlichen zu richten und sich aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde oder Stadt zu beteiligen. Sie dient dazu, den Dialog zwischen den Bürgern und den gewählten Vertretern zu fördern und eine stärkere Beteiligung der Bürger an kommunalen Entscheidungen zu ermöglichen.
Der Rat der Stadt Willich und die Fachausschüsse der Stadt Willich führen gemäß § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Willich am Schluss einer jeden öffentlichen Sitzung eine Einwohnerfragestunde durch. Verbindlich werden Ort und Zeit durch die Festsetzung der Tagesordnung festgelegt und veröffentlicht.
Voraussetzungen
- Angaben des Namen und der Wohnanschrift der Einwohner:innen.
Verfahrensablauf
- Alle Einwohner:innen der Stadt Willich können eine Anfrage zu einem in der Tagesordnung behandelten Tagesordnungspunkt stellen.
- Die Antragsstellung erfolgt mündlich.
- Fragesteller:innen könnenin der Folge noch höchstens zwei Zusatzfragen stellen.
- Die Fragen werden in der Ratssitzung von dem Bürgermeister mündlich beantwortet.
- Ist eine Beantwortung der Fragen nicht möglich, erfolgt eine kurzfristige schriftliche Beantwortung.