Einwohner/-innen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet.
Voraussetzungen
Damit der Einwohnerantrag Gültigkeit besitzt, muss er festgelegten Formalien entsprechen.
Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden. Er muss ein bestimmtes Begehren und eine Begründung enthalten. Er muss bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten.
Der Einwohnerantrag muss in kreisangehörigen Gemeinden, wie die Stadt Willich eine ist, von mindestens 5 Prozent der Einwohner, höchstens jedoch von 4.000 Einwohnern, in kreisfreien Städten von mindestens 4 Prozent der Einwohner, höchstens jedoch 8.000 Einwohner, unterzeichnet werden.
Jede Liste mit Unterzeichnungen muss den vollen Wortlaut des Antrags enthalten. Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Die Angaben werden von der Gemeinde überprüft.
Fristen
Der Antrag muss 14 Tage vor der nächsten Sitzung schriftlich eingereicht werden.
Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Einwohnerantrag zulässig ist. Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten nach seinem Eingang.
Bearbeitungsdauer
14 Tage
FAQ
- Gibt es seitens der Stadt Willich eine schriftliche Vorlage zum Einwohnerantrag?
Von Seiten der Stadt gibt es keine schriftliche Vorlage zum Einwohnerantrag.
- Wann wird der Rat meinen Einwohnerantrag behandeln?
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor der nächsten turnusmäßigen Ratssitzung eingereicht werden. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden können, wird der Rat den Antrag erst in der nachfolgenden turnusmäßigen Sitzung behandeln.
- Wie viele Unterschriften muss der Einwohnerantrag zur Gültigkeit vorweisen?
Um die Gültigkeitsbedingung zu erfüllen bedarf der Antrag einer Unterstützung von mindestens 5 Prozent der Einwohner. Dies entspricht im Fall der Stadt Willich einer Unterschriftenanzahl von 2.500 Einwohnern. Der Antrag darf maximal von bis zu 4.000 Einwohnern unterstützt werden.
Kontaktinformationen
Bei Rückfragen zum Einwohnerantrag wenden Sie sich gerne an Frau Cordula Schmidt.