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Erbbaurecht auf städtischen Flächen

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Mit Erbbaurecht bezeichnet man das veräußerliche und vererbliche Recht, auf dem Grundstück eines fremden Eigentümers ein Bauwerk zu besitzen. Meist wird vereinbart, dass der Berechtigte an den Eigentümer des Grundstücks eine einmalige Gegenleistung oder monatliche Zahlungen, den sogenannten Erbbauzins, leisten muss. Mit der Einräumung des Erbbaurechtes wird dem Bauwilligen erspart, den Bauplatz kaufen zu müssen.

Die Stadt Willich kann Erbbaurechte an gemeinnützige Willicher Vereine vergeben, die auf einem städtischem Grundbesitz eine Sportstätte oder ein Vereinsheim errichten wollen. Erbbaurechte zur Errichtung von Wohneigentum werden bei der Stadt Willich nicht mehr erteilt.

Die letzten Berechtigungen wurden in den 1960er Jahren eingeräumt. Wenn Sie im Stadtgebiet Willich ein Wohnhaus bauen wollen, können Sie sich gerne um ein städtisches Baugrundstück bewerben. Die Stadt Willich vergibt regelmäßig Baugrundstücke für Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften an private Erwerber nach dem vom Rat der Stadt Willich beschlossenen Auswahlverfahren.

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