Inhalt

Erhebung Erschließungsbeitrag

Letzte Änderung am

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

Besonderheiten

Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.    

Verfahrensablauf

Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

Hilfe

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Hier finden Sie Informationen in Deutscher Gebärdensprache, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Die Zoom-Funktion hilft dabei, Texte und Bilder größer oder kleiner zu machen. Hier erklären wir, wie das im Web-Browser genutzt werden kann.

Textgröße anpassen

Sie haben das Seitenende erreicht.