Online-Service
Mit der Familienkarte bieten die Stadt Willich sowie zahlreiche Partner aus Wirtschaft, Handel und Gastronomie eine Vielzahl von Leistungen an. Dadurch wird die eigene Familienkasse geschont oder dazu angeregt, als Familie etwas gemeinsam zu unternehmen. Die häufigsten Fragen rund um die Familienkarte haben wir für Sie zusammengestellt - und natürlich auch beantwortet!
Sollten Fragen offen bleiben, sprechen Sie uns bitte an. Wir helfen gerne weiter.
Jede in der Stadt Willich mit Hauptwohnsitz gemeldete erziehungsberechtigte Person, die mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in häuslicher Gemeinschaft lebt. Sowie jede Person, die den Zuzug in die Stadt Willich beabsichtigt. Allerdings sollte anhand eines bereits abgeschlossenen Mietvertrages oder anhand eines notariell beurkundeten Kaufvertrages der Zuzug nachgewiesen werden können. Die Familienkarte wird von der Stadt Willich nach Prüfung ausgehändigt.
Fristen
Die Familienkarte ist 2 Jahre gültig, dann muss sie neu beantragt werden.
Verfahrensablauf
Die Familienkarte kann online beantragt werden.
FAQ
- Wer bekommt die Familienkarte?
Jede in der Stadt Willich mit Hauptwohnsitz gemeldete, erziehungsberechtigte Person, die mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren in häuslicher Gemeinschaft lebt. Weiterhin können Familien mit jungen Erwachsenen ( bis 27 Jahre), die in häuslicher Gemeinschaft leben und bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt, die Familienkarte der Stadt Willich beantragen.
Familien, die den Zuzug in die Stadt Willich beabsichtigen, sind ebenfalls berechtigt eine Familienkarte zu beantragen. Allerdings sollte anhand eines bereits abgeschlossenen Mietvertrages oder anhand eines notariell beurkundeten Kaufvertrages, der Zuzug nachgewiesen werden können.
Sollten für die Ausstellung der Karte weitere Nachweise erforderlich sein, (Schwerbehindertenausweis, Meldebescheinigung oder Personalausweis) kontaktieren wir Sie per E-Mail.
- Wie erkenne ich ein Partner-Unternehmen?
Mit Übersendung der Karte erhalten die Familien eine Informationsbroschüre, die alle Partner-Unternehmen enthält, übersandt. Die Partner-Unternehmen erhalten ein Plakat, das Sie in Ihren Geschäftslokalen gut sichtbar anbringen.
- Was muss ich sonst noch wissen?
Die Familienkarte ist nicht übertragbar, das heißt, sie gilt auch wirklich nur für die Familien, für die sie ausgestellt ist. Im Zweifelsfall kann das Partner-Unternehmen Sie bitten, sich auszuweisen.
- Partner-Unternehmen der Familienkarte werden
Sie können im Rahmen der Familienkarte zunächst für zwei Jahre ein Partner-Unternehmen werden, wenn Sie eine besondere Dienstleistung, ein Spezialangebot, einen Familienrabatt beisteuern.