Sie können sich bei den Mitarbeiter und Mitarbeiterinen des Geschäftsbereiches Stadtplanung gerne jederzeit nach dem Verfahrensstand laufender Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) erkundigen. Sie geben Ihnen gerne Auskunft zum aktuellen Sachstand, den anstehenden Beteiligungsmöglichkeiten sowie zum weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens.
Weiterführende Information
Allgemeine Informationen zum Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Art der Bodennutzung, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 BauGB). Er hat die Aufgabe, die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Wohnen, Gewerbe, Grün, Verkehr usw. zu koordinieren, zu steuern und zu einem abgewogenen Gesamtkonzept zusammenzuführen.
Der FNP hat gegenüber den Bürger:innen noch keine Rechtsverbindlichkeit. Die Planungsabsichten werden erst durch die Aufstellung von Bebauungsplänen für Teilgebiete der Gemeinde verbindlich. Diese müssen sich aus dem FNP entwickeln.
Verfahrensablauf
Anfragen können mündlich und schriftlich (auch per Mail) an den Geschäftsbereich Stadtplanung gerichtet werden.