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Geburt anmelden

Letzte Änderung am

Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzeigen.

Hausgeburt

In der Stadt Willich sind nur noch Hausgeburten möglich. Für die Anmeldung einer Hausgeburt stellt Ihnen Ihre Hebamme die Geburtsanzeige aus und händigt Ihnen ein Formular aus, in dem Sie die Vornamen Ihres Babys eintragen.

Haben Sie weitere Fragen, dann schicken Sie uns gerne ein E-Mail an standesamt@stadt-willich.de. 

Voraussetzungen

Es fand eine Geburt statt und Sie

  • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt
  • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
  • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon
Gebührenrahmen
  • Ausstellung Geburtsurkunde: 10,00 €
  • Jede weitere Urkunde: 5,00 €
  • Eine Bescheinigung zur Beantragung von Mutterschaftshilfe, Kindergeld und Elterngeld: gebührenfrei 

Benötigte Unterlagen

  • Siehe Weiterführende Informationen

Fristen

Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. 

Besonderheiten

  • Die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde erfolgt durch das hiesige Standesamt.
  • Die Mutterschaftshilfe beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Das Kindergeld wird bei der Familienkasse beantragt.
  • Das Elterngeld ist in Nordrhein-Westfalen schriftlich beim Jugendamt zu beantragen.

Weiterführende Information

Folgende Unterlagen werden im Original benötigt:
  • die Geburtsanzeige der Hebamme
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Geburtsurkunden
  • die Vornamenserklärung
  • gegebenenfalls eine Geburtsnamenserklärung
Wenn Sie verheiratet sind zusätzlich:
  • die Eheurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind zusätzlich:
  • Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil
  • Auszug aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk
  • eine Sterbeurkunde
Wenn Sie nicht verheiratet sind zusätzlich:

Die Vaterschaft und das gemeinsame Sorgerecht können Sie im Jugendamt erklären.

  • wenn bereits vorhanden die Vaterschaftsanerkennung
  • wenn bereits vorhanden die gemeinsame Sorgerechtserklärung
  • bei gemeinsamer Sorgeerklärung ist ein Nachweis der Namenswahl erforderlich  

Verfahrensablauf

Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

  • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
  • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
  • Sie müssen die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
  • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.

Rechtsgrundlagen

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