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Geburt im Ausland (Nachbeurkundung)

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Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde und ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Geburt in einem deutschen Personenstandsregister nachbeurkunden lassen. Dadurch wird die Namensführung festgelegt und gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit geprüft. 

Mit der Nachbeurkundung können Sie deutsche sowie internationale Geburtsurkunden beantragen. Falls weder die im Ausland geborene Person noch eine antragsberechtigte Person einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist das Standesamt in Berlin für die Beurkundung zuständig.

Voraussetzungen

Antragsberechtigte Personen für die Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt:

  • Eltern, jeder Elternteil für sich,
  • das im Ausland geborene Kind,
  • dessen Ehepartner oder Ehepartnerin,
  • dessen Lebenspartner oder Lebenspartnerin,
  • dessen Kinder

Mindestalter als antragstellende Person: 16 Jahre

Zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt: mindestens ein Elternteil im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie Beantragung der Nachbeurkundung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland.

Als Nachweis der Geburt dient die im Ausland ausgestellte Urkunde, die gegebenenfalls in deutscher Übersetzung vorgelegt werden muss. Informationen zu den Anforderungen an die Urkunde sowie zu Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen

Grundsätzlich werden nur Original-Dokumente akzeptiert. Unterlagen in einer fremden Sprache müssen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Eine Liste ermächtigter Übersetzer finden Sie auf dem Justizportal Nordrhein-Westfalen oder telefonisch beim Oberlandesgericht Düsseldorf unter 02 11 / 4 97 11 45.

Benötigte Unterlagen

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung
  • Bundespersonalausweis / Reisepass
  • Geburtsurkunde der Eltern
  • Heiratsurkunde
  • Meldebescheinigung

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Verfahrensablauf

  • Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
  • Im Rahmen einer Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.
  • Nehmen Sie per E-Mail an standesamt@stadt-willich.de Kontakt auf.
  • Wir werden uns dann mit Ihnen bezüglich einer telefonischen Beratung und einer Terminvereinbarung melden.

Rechtsgrundlagen

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