Online-Service
Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde Stammbuchformat
- Geburtsurkunde für Sozialversicherungszwecke
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde in eingeschränkter Form, darin sind auf Wunsch keine Daten zu:
- Geschlecht
- den Eltern
- einer Religionszugehörigkeit enthalten
In Willich ausgestellt?
Wir können eine Urkunde nur ausstellen, wenn der Anlass dafür auch in Willich beurkundet wurde. Wenn die Urkunde in einer anderen Stadt ausgestellt wurde, muss das Standesamt dieser Stadt die Urkunde für Sie ausstellen.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre)
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
- die Eltern
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG)
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- Bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie
- Online-Beantragung: mit Personalausweis elektronisch authentifizieren
- Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht
- Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) des Vertreters oder der Vertreterin
- Für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Gebührenrahmen
Pro Personenstandsurkunde: 10,00€
Jedes weitere, gleichzeitig ausgestellte Mehrexemplar: 5,00€
Weiterführende Information
Verfahrensablauf
Digitale Beantragung
Die Beantragung ist online möglich. Sie werden zunächst gebeten, einen Nachweis Ihrer Berechtigung an der Urkunde hochzuladen, also zum Beispiel eine Kopie oder ein Foto Ihres Personalausweises. Danach werden schrittweise die Daten erhoben, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt werden. Gleich nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die bestellte Urkunde dann per Post zu.
Online-Service mit BundID nutzen
Sie können den Online-Urkundenservice auch mit Ihrem BundID-Konto nutzen. Das ist aber keine Voraussetzung. Klicken Sie hierzu bitte im Online-Service auf "Anmelden". Sie werden dann zur Seite der BundID weitergeleitet. Falls Sie noch kein BundID-Konto eingerichtet haben, können Sie sich hier erstmalig registrieren.
Persönliche Beantragung
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Geburtsurkunde sofort per Post zugesandt.
Bearbeitungsdauer
3 Tage (Bei Beantragung per Post nach Zahlungseingang)
Zahlungsarten
- bar
- bargeldlos im Voraus
Kontaktinformationen
- Urkunden stellen wir, nach vorheriger Terminvereinbarung, im Standesamt auch persönlich aus.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
- Vor Ort können Sie bar oder mit EC-Karte zahlen.