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Gewerbesteuer

Letzte Änderung am

Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer, die gleichzeitig wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems darstellt. Gewerbesteuerpflichtig ist der/ die Unternehmer:in eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.

Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde als Grundlagenbescheid vom Finanzamt für den Gewerbesteuerbescheid mitgeteilt. Auf dieser Basis wird der Gewerbesteuerbescheid erstellt.

Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten fällige Gewerbesteuer wird in der Regel auf Basis der Vorjahresbeträge durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

Gewerbesteuer - so wird gerechnet

Gewerbesteuermessbetrag * Gewerbesteuerhebesatz = Gewerbesteuerzahlung

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Willich beschlossen.

Hinweis
Gewerbesteuerhebesatz                                             449%
Hinweis

Infos des Finanzamtes

Das Finanzamt informiert Sie hier über die Gewerbesteuer.

Voraussetzungen

  • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein/ keine Freiberufler:in oder Land- und Forstwirt:in.
  • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Weiterführende Information

  • Gewerbesteuer wird von jedem Gewerbebetrieb erhoben, soweit dieser im Inland betrieben wird.
  • Besteuerungsgrundlage ist der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag.
  • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die Ausübung eines freien Berufs beziehungsweise andere selbständige Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
  • Personenunternehmen sind zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung verpflichtet, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt.
  • Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und sonstige juristische Personen, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet.
  • Die Stadt Willich erlässt den Gewerbesteuerbescheid.
  • Der Bescheid informiert auch über künftige Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer.
  • Ihre Gewerbesteuererklärung reichen Sie beim zuständigen Finanzamt ein.

Kontaktinformationen

  • Monika Attinger (A-R)
  • Birgit Broszeit (S-Z)

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