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Inhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Bewilligung

Letzte Änderung am

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt: 

Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:

Geburtsjahrgang Anhebung um Monate auf Vollendung des Lebensalters von
1947 1 65 Jahre + 1 Monat
1948 2 65 Jahre + 2 Monat
1949 3 65 Jahre + 3 Monat
1950 4 65 Jahre + 4 Monat
1951 5 65 Jahre + 5 Monat
1952 6 65 Jahre + 6 Monat
1953 7 65 Jahre + 7 Monat
1954 8 65 Jahre + 8 Monat
1955 9 65 Jahre + 9 Monat
1956 10 65 Jahre + 10 Monat
1957 11 65 Jahre + 11 Monat
1958 12 66 Jahren
1959 14 66 Jahre + 2 Monat
1960 16 66 Jahre + 4 Monat
1961 18 66 Jahre + 6 Monat
1962 20 66 Jahre + 8 Monat
1963 22 66 Jahre + 10 Monat
1964 24 67 Jahren
Zuständige Kontaktpersonen
KontaktpersonZuständigkeit nach Buchstaben
Vanessa FrantzenD, E, F, G
Matthias MaaßenH, I, J, K, L, M
Regina BreyersT - Z
Isabelle HannenP - S
Ramona BalsanoA- C, N, O

Rechtsgrundlagen

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