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Grundsteuer A und B für Grundbesitz
Jeder Grundbesitz wird besteuert, egal ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B)
- gewerblich genutzt wird oder Wohnzwecken dient (Grundsteuer B).
Wer ist zahlungspflichtig?
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der/die Eigentümer:in des jeweiligen Grundbesitzes, unabhängig davon, ob der Grundbesitz selbst genutzt, vermietet oder verpachtet ist.
Grundsteuermessbetrag
Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird der Grundsteuerwert sowie der Grundsteuermessbetrag festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird. Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergeben sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder/jede Eigentümer:in vom Finanzamt erhält. Die Grundsteuer wird auf der Grundlage des Grundsteuermessbetrages festgesetzt.
Festsetzung
Die Grundsteuer wird im "Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben" jedem/jeder Eigentümer:in grundsätzlich am Jahresanfang für das laufende Jahr festgesetzt und gilt als Jahresveranlagung, soweit sich keine Änderung im laufenden Jahr ergibt. Die Grundsteuer errechnet sich wie folgt:
Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes mal Grundsteuerhebesatz der Stadt Willich gleich Grundsteuerbetrag.
Grundsteuerhebesätze der Stadt Willich für das Jahr 2025
Grundsteuer A ( land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) | 545% |
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Grundsteuer B ( bebaut u. unbebaut; gewerblich u. zu Wohnzwecken genutzt) | 556% |
Der Bescheid über Steuern und sonstigen Abgaben enthält:
- Grundsteuer
- Abfallentsorgungsgebühren
- Straßenreinigungsgebühren
- Benutzungsgebühren für den Anschluss an den Regenwasserkanal
- Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen
- Gebühren für die Umlagen der Wasser- und Bodenverbände
Die Abwasserbeseitigungsgebühren für die Nutzung der Schmutzwasserkanäle und abflusslosen Gruben werden grundsätzlich über die Wasserversorgung Willich GmbH als Verwaltungshelfer nach dem Frischwassermaßstab erhoben.