Es gibt Menschen, bei denen richtet die Gurtanlegepflicht oder die Helmtragepflicht mehr Schaden als Nutzen an.
Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei
- bestimmten Erkrankungen
- nach Operationen
- Unterschreitung der Mindestkörpergröße von 1,50 Meter bei Erwachsenen
In derartigen Fällen kann der/die Betroffene auf Antrag von der Gurtanlegepflicht beziehungsweise der Helmtragepflicht befreit werden.
Haftung ausgeschlossen
Eine Haftung jeglicher Art der Stadt Willich in Verbindung mit einer erteilten Befreiung ist ausgeschlossen. Das alleinige Risiko, welches mit der beantragten Befreiung für den Verkehrsteilnehmer entsteht, geht ausschließlich zu Lasten des Betroffenen. Aus diesem Grunde sind Veränderungen des Gesundheitszustandes, die sich auf die Erteilung der Ausnahmegenehmigung auswirken, auch sofort der Genehmigungsbehörde anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
- ärztliches Attest
Gebührenrahmen
Genehmigungsgebühr: 15,00€
Weiterführende Information
Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises ist die Ausnahmegenehmigung für den Antragsteller gebührenfrei.