Online-Service
Ein Hund ist immer von der Hundesteuer abzumelden bei:
- Tod des Tieres
- Verlust des Tieres
- Abgabe des Tieres (Verkauf, Verschenkung)
- Abgabe des Tieres ins Tierheim
- Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde
Anschließend erhalten Sie einen Abmelde- oder Änderungsbescheid.
Benötigte Unterlagen
- Bescheinigung Tierarzt, Kaufvertrag, Abgabevertrag u.a.
Verfahrensablauf
- Nutzung des Online - Formulars
- persönliche Abmeldung in einem unserer Stadtteilbüros oder direkt beim Team Steuern und Gebühren
Bearbeitungsdauer
10 Tage (bis zum Erhalt des Bescheides )