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Hundesteuer Abmeldung

Letzte Änderung am

Ein Hund ist immer von der Hundesteuer abzumelden bei:

  • Tod des Tieres
  • Verlust des Tieres
  • Abgabe des Tieres (Verkauf, Verschenkung)
  • Abgabe des Tieres ins Tierheim
  • Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Anschließend erhalten Sie einen Abmelde- oder Änderungsbescheid.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheinigung Tierarzt, Kaufvertrag, Abgabevertrag u.a.

Verfahrensablauf

  • Nutzung des Online - Formulars
  • persönliche Abmeldung in einem unserer Stadtteilbüros oder direkt beim Team Steuern und Gebühren

 

Bearbeitungsdauer

10 Tage (bis zum Erhalt des Bescheides )

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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