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Kindertagesbetreuung Elternbeitrag festsetzen

Letzte Änderung am

Die Stadt Willich sowie das Land NRW und die jeweiligen Träger finanzieren die Kitas im Willicher Stadtgebiet. Die Kosten, die daraus entstehen, erfordern einen erheblichen Einsatz von Steuermitteln.

Um Ihre Kinder bestmöglich zu bilden, zu erziehen und zu betreuen benötigen wir auch Ihren Beitrag. Gemäß Satzung der Stadt Willich über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder erheben wir einkommensabhängige Elternbeiträge. 

Keine Beiträge erheben wir für Geschwisterkinder, die letzten beiden Jahre des Kita-Besuchs vor der Einschulung sowie bei einem Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze.

Zur Feststellung, in welchem Umfang Sie als Eltern diese Beiträge zu leisten haben, benötigen wir von Ihnen eine Erklärung zu Ihrem Einkommen sowie alle dazugehörigen Nachweise. Ihr Beitrag wird individuell berechnet und per Bescheid festgesetzt.

Häufig gibt es Fragen zur Berechnung. Bitte rufen Sie uns an oder schreiben eine E-Mail. Vieles lässt sich so einfach klären.

Voraussetzungen

Eltern haben Beiträge -entsprechend Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit- zu den Betriebskosten der Kita zu entrichten. Das hat zur Folge, dass auch die Ferienmonate mit gezahlt werden müssen, da auch in dieser Zeit die Kosten der Kita, wie z. B Personalkosten oder Miete, weiter entstehen. Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge besteht solange, wie für das Kind ein Platz in der Kita vorgehalten (= reserviert oder tatsächlich genutzt) wird. 

Ohne Angabe der Einkommenshöhe und/oder ohne Vorlage der geforderten Einkommensnachweise, kann der höchste Elternbeitrag festgesetzt werden.
Die Beitragspflichtigen sind während des gesamten Betreuungszeitraumes verpflichtet, Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich mitzuteilen. Die Stadt Willich ist unabhängig davon berechtigt, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern regelmäßig zu überprüfen.

Benötigte Unterlagen

  • Verbindliche Erklärung des Elterneinkommens
  • Nachweis über Einkommen (siehe Informationsblatt)

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Fristen

Mindestens drei Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren gegebenenfalls länger, vom Einzelfall abhängig.

Besonderheiten

Hinweis

WICHTIG:

Nach Ende des Kita-Besuchs erfolgt eine Überprüfung der Berechnungen für den gesamten Zeitraum. Hieraus können sich, wenn das Einkommen höher war als zunächst angenommen, im Einzelfall hohe Nachforderungen ergeben. 
Bitte teilen Sie uns Änderungen in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, die für die Bemessung des Elternbeitrages maßgeblich sind, deshalb immer schnellstmöglich und ungefragt mit. 
Dies gilt auch zu Ihren Gunsten, d.h. der Beitrag wird auch nach unten korrigiert, wenn z.B. Ihr Einkommen geringer war, als ursprünglich angenommen.

Weiterführende Information

Es werden Beiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder und die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) erhoben. Der Elternbeitrag ist abhängig von Ihrem Jahreseinkommen. Die Festsetzung erfolgt auf Grundlage der Elternbeitragssatzung in Verbindung mit § 51 Kinderbildungsgesetz.

Verfahrensablauf

Das ausgefüllte Formular „Verbindliche Erklärung des Elterneinkommens“ ist mit entsprechenden Einkommensunterlagen und unterschrieben beim Geschäftsbereich I/1 Jugend einzureichen.
Anhand der Unterlagen wird der Elternbeitrag berechnet und festgesetzt. 
Sie erhalten per Post einen Bescheid über die Höhe des zu leistenden Elternbeitrages.

Bearbeitungsdauer

3 Monate (In komplexeren Fällen gegebenenfalls auch länger)

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