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Lebenspartnerschaftsurkunde digital beantragen

Letzte Änderung am

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke.

Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Lebenspartnerschaftsurkunde Stammbuchformat
  • Lebenspartnerschaftsurkunde für Sozialversicherungszwecke
Hinweis

In Willich ausgestellt?

Wir können eine Urkunde nur ausstellen, wenn der Anlass dafür auch in Willich beurkundet wurde. Wenn die Urkunde in einer anderen Stadt ausgestellt wurde, muss das Standesamt dieser Stadt die Urkunde für Sie ausstellen.

Voraussetzungen

Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre)
  • die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, auf die sich die Urkunde bezieht
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Personen (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • Bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie
  • Online-Beantragung: mit Personalausweis elektronisch authentifizieren
  • Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) des Vertreters oder der Vertreterin
  • Für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Gebührenrahmen

Pro Personenstandsurkunde: 10,00€

Jedes weitere, gleichzeitig ausgestellte Mehrexemplar: 5,00€

Weiterführende Information

Verfahrensablauf

Online-Beantragung

Die Beantragung ist online möglich. Sie werden zunächst gebeten, einen Nachweis Ihrer Berechtigung an der Urkunde hochzuladen, also zum Beispiel eine Kopie oder ein Foto Ihres Personalausweises. Danach werden schrittweise die Daten erhoben, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt werden. Gleich nach Zahlungseingang senden wir Ihnen die bestellte Urkunde dann per Post zu.

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ort und Datum der Schließung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
  • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Lebenspartnerschaftsurkunde sofort per Post zugesandt.

Bearbeitungsdauer

3 Tage (Bei Beantragung per Post nach Zahlungseingang)

Zahlungsarten

  • bar
  • bargeldlos im Voraus

Kontaktinformationen

  • Urkunden stellen wir, nach vorheriger Terminvereinbarung, im Standesamt auch persönlich aus.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Vor Ort können Sie bar oder mit EC-Karte zahlen.

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