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Mietspiegel Erhebung

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Wohnungen
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Erstellungen des Mietspiegels sowie von Publikationen für die Homepage der Stadt Willich bzw. für die Zusendung an anfragende Bürgerinnen und Bürger oder Firmen.

Fristen

Keine Fristen bei der Beratung, Mietspiegelerstellung alle 2 Jahre (zu den ungeraden Jahren 2023, 2025 etc.)

Verfahrensablauf

Beratung: digital, persönlich oder ggf. postalisch

FAQ

Muss man persönlich erscheinen?

Nein

Ist eine formlose Antragsstellung möglich?

Ja

Benötigte Formulare

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

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