Bei Fragen zu Grenzabständen von Pflanzen, herüberragenden Ästen und ähnlichen Thematiken können sich die Bürger:innen bei der Gemeine nach den Aussagen des Nachbarrechts informieren.
Verfahrensablauf
Der Bürger oder die Bürgerin kann schriftlich oder mündlich eine Auskunft einholen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag (1 Tag bis 2 Wochen)