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Namensänderung: Angleichung nach Einbürgerung

Letzte Änderung am

Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, können die ursprünglich ausländische Namensführung an das deutsche Namensrecht anpassen lassen.

Die Namensänderung kann ausschließlich nach vorheriger Beratung durch das zuständige Standesamt erfolgen. Im Rahmen der telefonischen Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Namensänderung vorzulegen sind. Um vorherige Terminabsprache wird gebeten. 

Benötigte Unterlagen

  • Einbürgerungsurkunde

Gebührenrahmen

Erklärung zur Namensführung: 21,00€

Bescheinigung über Namensführung: 9,00€

Rechtsgrundlagen

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