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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (blau)

Letzte Änderung am

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten. Es wird zwischen dem blauen und dem orangenen Schwerbehinderten- Parkausweis unterschieden. Der blaue Parkausweis wird auf längstens fünf Jahre ausgestellt und gilt innerhalb der Europäischen Union.

Der blaue Parkausweis berechtigt in Deutschland dazu:

  • bundesweit auf Parkplätzen zu parken, die durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrer-Symbol" gekennzeichnet sind,
  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, an den Parken erlaubt ist, wo jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden zu parken,
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,
  • sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Daneben gibt es für die blaue Parkerleichterung EU-weite zusätzliche landesspezifische Erleichterungen.

Wichtig:

Ein Auslegen nur des Schwerbehinderten-Ausweises vom Versorgungsamt berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen!

Hinweis
Beachten Sie

Legen Sie die Parkerleichterung gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres PKW.

Benötigte Formulare

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