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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (blau)

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Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen Parkerleichterungen erhalten. Es wird zwischen dem blauen und dem orangenen Schwerbehinderten- Parkausweis unterschieden. Der blaue Parkausweis wird auf längstens fünf Jahre ausgestellt und gilt innerhalb der Europäischen Union.

Der blaue Parkausweis berechtigt in Deutschland dazu:

  • bundesweit auf Parkplätzen zu parken, die durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrer-Symbol" gekennzeichnet sind,
  • an Stellen, an denen das eingeschränkte Halteverbot angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken (die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
  • im Bereich eines Zonenhalteverbots die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
  • an Stellen, an den Parken erlaubt ist, wo jedoch durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
  • in Fußgängerbereichen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeiten zu parken,
  • auf Parkplätzen für Anwohner bis zu drei Stunden zu parken,
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,
  • in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,
  • sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

Daneben gibt es für die blaue Parkerleichterung EU-weite zusätzliche landesspezifische Erleichterungen.

Wichtig:

Ein Auslegen nur des Schwerbehinderten-Ausweises vom Versorgungsamt berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen!

Hinweis
Beachten Sie

Legen Sie die Parkerleichterung gut sichtbar hinter die Frontscheibe Ihres PKW.

Voraussetzungen

Sie können den Ausweis in Willich nur beantragen, wenn Sie in Willich gemeldet und wohnhaft sind.

Folgende Personen können einen blauen Parkausweis beantragen:

  1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal „aG" im Schwerbehindertenausweis)
  2. Blinde Menschen (Merkmal „bl" im Schwerbehindertenausweis)
  3. Menschen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen) oder Phokomelie (Hände beziehungsweise Füße setzen unmittelbar an Schultern und/oder Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Daneben kann unter Umständen in folgenden Fällen ein vorläufiger oder vorübergehender blauer Schwerbehinderten-Parkausweis ausgestellt werden:

  1.  Für Personen, die aufgrund einer Erkrankung vorübergehend für einen absehbaren Zeitraum als außergewöhnlich gehbehindert oder blind anzusehen sind (zum Beispiel nach Operationen).
  2.  Für Personen, die erstmals einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragt haben oder deren Schwerbehinderten-Antrag in einem laufenden Verwaltungsverfahren anhängig ist (zum Beispiel, weil ein Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt, ein Einspruch gegen die Entscheidung des Versorgungsamtes eingelegt oder Klage beim Sozialgericht eingereicht wurde).

Nach Antragseingang wird das Versorgungsamt vom Geschäftsbereich Landschaft und Straßen zur Stellungnahme angeschrieben. Das Versorgungsamt teilt mit, ob die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Benötigte Unterlagen

  • Passbild (aktuell)
  • gültigen Schwerbehindertenausweis (mit dem Merkmal "aG" oder "bl")
  • im Fall von Nr. 4 ein aktuelles ärztliches Attest, in welchem bescheinigt wird, dass die betreffende Person "aus gesundheitlichen Gründen als außergewöhnlich gehbehindert beziehungsweise blind anzusehen ist"
  • im Fall von Nr. 5 ein Nachweis über das anhängige Verfahren (z.B. Eingangsanzeige des Versorgungsamtes)

Weiterführende Information

Vollmacht

Sollte der Antrag durch eine andere Person als den Berechtigten/die Berechtigte selbst gestellt werden, muss noch eine aktuelle Vollmacht mit Vorlage des Personalausweises des Berechtigten/der Berechtigten vorgelegt werden.

Verfahrensablauf

Den Schwerbehinderten-Parkausweis können Sie beim Geschäftsbereich Landschaft und Straßen - Team Straßenverkehr - im Technischen Rathaus in Neersen, Rothweg 2, persönlich (eine vorherige Terminabsprache ist empfehlenswert), durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich beantragen. Daneben können Sie sich auch an alle Stadtteilbüros (Willich, Schiefbahn, Anrath, Neersen) wenden.

Benötigte Formulare

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