Planfeststellungsverfahren sind umfangreiche Infrastrukturverfahren (z.B. wesentliche Erweiterungen von Flughäfen, Gas- oder Stromtrassen,…), die vor einer abschließenden Entscheidung – dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss - ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren durchlaufen. Nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens entscheidet die Planfeststellungsbehörde nach den einschlägigen Fachgesetzen unter Berücksichtigung aller vorgetragenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie der geltenden Rechtsprechung über den Antrag des Vorhabenträgers. Darin sind auch die Entscheidungen über die Einwendungen und Stellungnahmen enthalten. Dieser Planfeststellungsbeschluss umfasst alle erforderlichen behördlichen Entscheidungen, die für das geplante Projekt erforderlich sind (Konzentrationswirkung).
Der Planfeststellungsbeschluss wird der Öffentlichkeit für einen Monat zur Kenntnis gegeben. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erhoben werden. Dieser Rechtsbehelf steht auch dem Antragsteller im Falle einer ablehnenden Entscheidung offen. Welches Gericht zuständig ist, wird in der Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt, die Bestandteil des Beschlusses ist.
Fristen
Die Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss ist auf die von der Planfeststellungsbehörde Dauer der Auslegungsfrist bestimmt.