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Rattenbekämpfung

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Grundsätzlich obliegt die Bekämpfung von Schädlingen bei einem Befall, auch bei Ratten, den jeweiligen Eigentümern. Durch diese kann beispielsweise auf eigene Kosten ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden.

Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken bietet die Stadt Willich im Rahmen einer freiwilligen Leistung Unterstützung an: Der Rattenbefall kann der Stadtverwaltung gemeldet werden. Die Meldung wird aufgenommen und an ein durch die Stadt Willich beauftragtes Schädlingsbekämpfungsunternehmen weitergegeben.

Hinweis

Eigene Satzung

Das Unterstützungsangebot ist in der Satzung über die Rattenbekämpfung geregelt. Die Leistung ist zeitlich befristet und gilt vorbehaltlich einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung.

Voraussetzungen

Wir brauchen folgende Informationen von Ihnen

  • Name & Vorname
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Ort des Rattenbefalls
  • Bei Bedarf: Kurze Schilderung von Besonderheiten am Ort des Befalls
Hinweis

Ansprechperson vor Ort

Zum mitgeteilten Datum muss zwingend eine verantwortliche Ansprechperson vor Ort sein.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Verfahrensablauf

Nach Meldung des Befalls erhalten Sie das Datum mitgeteilt, an dem die Bekämpfung erfolgen soll. In der Regel handelt es sich dabei um einen Donnerstag. Die Bekämpfung über diese Liste erfolgt ganztägig zum mitgeteilten Datum durch ein durch die Stadt beauftragtes Unternehmen.

Keine Terminvorgaben möglich

Eine Terminvorgabe ist leider nicht möglich. Das beauftragte Unternehmen arbeitet die Auftragsliste ohne weitere zeitliche Terminplanung am jeweiligen "Bekämpfungstag" ab. 

Kontaktinformationen

Bitte richten Sie Anfragen, Anträge, Hinweise und weiteres per E-mail zu dem Thema ausschließlich an ordnungsamt@stadt-willich.de.

Rechtsgrundlagen

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Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

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