Grundsätzlich obliegt die Bekämpfung von Schädlingen bei einem Befall, auch bei Ratten, den jeweiligen Eigentümern. Durch diese kann beispielsweise auf eigene Kosten ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden.
Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken bietet die Stadt Willich im Rahmen einer freiwilligen Leistung Unterstützung an: Der Rattenbefall kann der Stadtverwaltung gemeldet werden. Die Meldung wird aufgenommen und an ein durch die Stadt Willich beauftragtes Schädlingsbekämpfungsunternehmen weitergegeben.
Eigene Satzung
Das Unterstützungsangebot ist in der Satzung über die Rattenbekämpfung geregelt. Die Leistung ist zeitlich befristet und gilt vorbehaltlich einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung.
Voraussetzungen
Wir brauchen folgende Informationen von Ihnen
- Name & Vorname
- Anschrift
- Telefonnummer
- Ort des Rattenbefalls
- Bei Bedarf: Kurze Schilderung von Besonderheiten am Ort des Befalls
Ansprechperson vor Ort
Zum mitgeteilten Datum muss zwingend eine verantwortliche Ansprechperson vor Ort sein.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Verfahrensablauf
Nach Meldung des Befalls erhalten Sie das Datum mitgeteilt, an dem die Bekämpfung erfolgen soll. In der Regel handelt es sich dabei um einen Donnerstag. Die Bekämpfung über diese Liste erfolgt ganztägig zum mitgeteilten Datum durch ein durch die Stadt beauftragtes Unternehmen.
Keine Terminvorgaben möglich
Eine Terminvorgabe ist leider nicht möglich. Das beauftragte Unternehmen arbeitet die Auftragsliste ohne weitere zeitliche Terminplanung am jeweiligen "Bekämpfungstag" ab.
Kontaktinformationen
Bitte richten Sie Anfragen, Anträge, Hinweise und weiteres per E-mail zu dem Thema ausschließlich an ordnungsamt@stadt-willich.de.