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Inhalt

Rattenbekämpfung

Letzte Änderung am

Grundsätzlich obliegt die Bekämpfung von Schädlingen bei einem Befall, auch bei Ratten, den jeweiligen Eigentümern. Durch diese kann beispielsweise auf eigene Kosten ein Schädlingsbekämpfer beauftragt werden.

Für die Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken bietet die Stadt Willich im Rahmen einer freiwilligen Leistung Unterstützung an: Der Rattenbefall kann der Stadtverwaltung gemeldet werden. Die Meldung wird aufgenommen und an ein durch die Stadt Willich beauftragtes Schädlingsbekämpfungsunternehmen weitergegeben.

Hinweis

Eigene Satzung

Das Unterstützungsangebot ist in der Satzung über die Rattenbekämpfung geregelt. Die Leistung ist zeitlich befristet und gilt vorbehaltlich einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung.

Rechtsgrundlagen

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