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Schiedsamt

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Grundsätzlich erfolgt staatlicher Rechtsschutz vorrangig und prinzipiell im Verfahren des Zivilprozesses. Dies betrifft etwa Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Ansprechpartner ist hier zunächst die Schiedsperson für den jeweiligen Schiedsbezirk. Diese entsprechen in Willich den vier Stadtteilen. Ein Schiedsamt ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle. Sie ermöglicht den gegnerischen Parteien eine Auseinandersetzung unbürokratisch und schnell ohne Polizei, Justiz und Anwälte zu schlichten. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch. Ziel eines Schiedsverfahrens ist es eine einvernehmliche, für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

FAQ

Wie geht das Verfahren nach endgültig erfolglosem Schlichtungsversuch weiter?

Hatte die Schlichtungsverhandlung keinen Erfolg, erhalten die Beteiligten darüber eine amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht. Sollte die Staatsanwaltschaft, sofern sie über den Sachverhalt informiert ist, öffentliches Interesse an der Strafverfolgung erklären, wird die Tat durch den Staat verfolgt.

Kontaktinformationen

Die jeweiligen Schiedspersonen finden Sie auf dem Justizportal Nordrhein-Westfalens.

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