Entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung werden die notwendigen Schülerfahrkosten übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg)
- zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km,
- zur nächstgelegenen weiterführenden Schule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Die Sekundarstufe 1 umfasst bei Gesamtschulen die Klassen 5 bis 10. Bei Gymnasien umfasst die Sekundarstufe 1 nach dem G8-System die Klassen 5 bis 9 und nach dem G9-System die Klassen 5 bis 10. Die Sekundarstufe 2 umfasst bei Gesamtschulen sowie Gymnasien die Klassen EF bis Q2.
DeutschlandTicket Schule
Schüler:innen an einer weiterführenden Schule wird das DeutschlandTicket Schule zur Verfügung gestellt.
Schokoticket
Schüler:innen der Grundschulen erhalten ein Schokoticket (gültig im gesamten VRR-Bereich).
Selbstzahler-Ticket
Schüler:innen, die keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben, können ein „Selbstzahler-Ticket“ erhalten. Diese Tickets sind ebenfalls bezuschusst und müssen per Schulstempel bzw. mit Schulbescheinigung bestätigt werden.
Höchstbetrag
Der Schulträger (Stadt Willich) übernimmt die Schülerfahrkosten bin zu einem Höchstbetrag von monatlich 100 Euro.
Voraussetzungen
Länge des Schulweges
- ggfs. besonders gefährlicher Schulweg
- ggfs. Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen)
- nächstgelegene Schule der gewählten Schulform
Gebührenrahmen
DeutschlandTicket-Schule: Erstes Kind: 14,00€
DeutschlandTicket-Schule: Zweites Kind: 7,00€
DeutschlandTicket-Schule: Für das Dritte und jedes weitere Kind: 0,00€
DeutschlandTicket-Schule: Für volljährige Schüler:innen: 14,00€
DeutschlandTicket-Schule: Besteht Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt: 0,00€
Fristen
Weiterführende Information
Fragen und Antworten zu § 97 SchulG und zur Schülerfahrkostenverordnung erhalten sie auf der Seite des Landes NRW.
Verfahrensablauf
Die Übernahme der Schülerfahrkosten muss mit einem entsprechenden Antragsvordruck beantragt werden. Antragsvordrucke erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule. Den Antrag füllen Sie bitte aus und geben ihn im Schulsekretariat ab.
Sofern die Schülerfahrkosten als Schokoticket bzw Deutschlandticket übernommen werden, erhalten Sie das Ticket durch das Verkehrsunternehmen per Post.
Bitte beachten Sie das es für jede Schule einen gesonderten Antrag gibt!
Leonardo-da-Vinci-Schule (LDV) und Standort (Depandance) Anrath
BVR (Busverkehr Rheinland) Schülerportal
Für Schüler:innen aus Viersen / Vorst / Willich / Meerbusch und Kaarst - Linien 071, X49 und 094
SWK (Stadtwerke Krefeld) Schülerportal
- Für Schüler:innen der LDV, Klosterweg aus Willich und Krefeld - Linien 055, 056
- Für Schüler:innen der LDV Depandance aus Krefeld - Linie 054
NEW Bestellformulare (siehe unter "Dokumente")
Bitte verwenden Sie den "Antrag auf Übernahme der Fahrkosten" und "NEW Eigenanteil Deutschlandticket" auf dieser Seite (siehe "Dokumente"):
Für Schüler:innen aus Schiefbahn und Mönchengladbach - Linien 038 und 036
Robert-Schumann-Europaschule
- Für Schüler:innen aus Anrath / Viersen / Vorst / Willich / Meerbusch und Kaarst - Linien 071, X49 und 094
- Für Schüler:innen aus Neersen / Schiefbahn / Willich / Krefeld und Tönisvorst - Linie 053, 055 und 056
NEW Bestellformulare (bitte die Dokumente "Antrag auf Übernahme der Fahrkosten" und "NEW Eigenanteil Deutschlandticket" benutzen):
- Für Schüler:innen aus Schiefbahn und Mönchengladbach - Linien 038 und 036
Lise-Meitner-Gymnasium
- Für Schüler:innen aus Anrath / Viersen / Willich / Meerbusch und Kaarst - Linien 071, X49 und 094
- Für Schüler:innen aus Krefeld - Linie 054
NEW Bestellformulare (bitte die Dokumente "Antrag auf Übernahme der Fahrkosten" und "NEW Eigenanteil Deutschlandticket" benutzen):
- Für Schüler:innen aus Neersen / Schiefbahn und Mönchengladbach - Linien 038 und 036
Bearbeitungsdauer
1 Woche