Entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung werden die notwendigen Schülerfahrkosten übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg)
- zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km,
- zur nächstgelegenen weiterführenden Schule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.
Die Sekundarstufe 1 umfasst bei Gesamtschulen die Klassen 5 bis 10. Bei Gymnasien umfasst die Sekundarstufe 1 nach dem G8-System die Klassen 5 bis 9 und nach dem G9-System die Klassen 5 bis 10. Die Sekundarstufe 2 umfasst bei Gesamtschulen sowie Gymnasien die Klassen EF bis Q2.
DeutschlandTicket Schule
Schüler:innen an einer weiterführenden Schule wird das DeutschlandTicket Schule zur Verfügung gestellt.
Schokoticket
Schüler:innen der Grundschulen erhalten ein Schokoticket (gültig im gesamten VRR-Bereich).
Selbstzahler-Ticket
Schüler:innen, die keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben, können ein „Selbstzahler-Ticket“ erhalten. Diese Tickets sind ebenfalls bezuschusst und müssen per Schulstempel bzw. mit Schulbescheinigung bestätigt werden.
Höchstbetrag
Der Schulträger (Stadt Willich) übernimmt die Schülerfahrkosten bin zu einem Höchstbetrag von monatlich 100 Euro.