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Inhalt

Schülerbeförderung Durchführung

Letzte Änderung am

Entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung werden die notwendigen Schülerfahrkosten übernommen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg)

  • zur nächstgelegenen Grundschule mehr als 2 km,
  • zur nächstgelegenen weiterführenden Schule in der Sekundarstufe I mehr als 3,5 km und in der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt.

Die Sekundarstufe 1 umfasst bei Gesamtschulen die Klassen 5 bis 10. Bei Gymnasien umfasst die Sekundarstufe 1 nach dem G8-System die Klassen 5 bis 9 und nach dem G9-System die Klassen 5 bis 10. Die Sekundarstufe 2 umfasst bei Gesamtschulen sowie Gymnasien die Klassen EF bis Q2.

DeutschlandTicket Schule

Schüler:innen an einer weiterführenden Schule wird das DeutschlandTicket Schule zur Verfügung gestellt.

Schokoticket

Schüler:innen der Grundschulen erhalten ein Schokoticket (gültig im gesamten VRR-Bereich).

Selbstzahler-Ticket

Schüler:innen, die keinen Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten haben, können ein „Selbstzahler-Ticket“ erhalten. Diese Tickets sind ebenfalls bezuschusst und müssen per Schulstempel bzw. mit Schulbescheinigung bestätigt werden. 

Hinweis

Höchstbetrag

Der Schulträger (Stadt Willich) übernimmt die Schülerfahrkosten bin zu einem Höchstbetrag von monatlich 100 Euro.

Rechtsgrundlagen

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