Inhalt

Schülerbeförderung Erstattung

Letzte Änderung am

Die nachträgliche Erstattung der Schülerfahrkosten kommt dann in Betracht, wenn der anspruchsberechtigte Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fährt. Kosten für die Benutzung eines Pkw sind bis auf wenige Ausnahmefälle grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Soweit die Erstattungsvoraussetzungen vorliegen, kann die Übernahme der Schülerfahrkosten mit einem entsprechenden Vordruck beantragt werden. Den Vordruck erhalten Sie auch im jeweiligen Schulsekretariat. Hierbei ist zu beachten, dass eine nachträgliche Erstattung nur möglich ist, wenn der Antrag spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Schuljahres gestellt wird. Den Antrag auf Erstattung der Fahrkosten füllen Sie bitte sorgfältig aus und geben ihn im Schulsekretariat ab. 

Praktikum

Wenn der Schulweg bis zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Ausbildungsstätte, in der ein lehrplanmäßig vorgesehenes Praktikum als schulische Veranstaltung durchgeführt wird, mehr als 3,5 km (Sekundarstufe 1) bzw. 5 km (Sekundarstufe 2) beträgt, besteht bis zur Höchstgrenze von 25 km ebenfalls ein Anspruch auf Schülerfahrkostenerstattung.

Sofern die Schülerin oder der Schüler im Besitz eines DeutschlandTicket Schule ist, ist die Praktikumsstelle im Regelfall damit ohne weitere Kosten zu erreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Young Ticket Plus, oder Mehrfahrtenkarten (erstattet werden nur die günstigsten Tarife) zu erwerben, die im Wege der nachträglichen Erstattung mit einem entsprechenden Vordruck beantragt werden können. Den Antrag erhalten Sie auch in der jeweiligen Schule. Er ist sorgfältig auszufüllen und im Schulsekretariat abzugeben. (Antrag auf Erstattung der Fahrkosten, Merkblatt Erstattung Praktikum, Tarifauskunft Praktikum)

Herkunftssprachlicher Unterricht 

Schulweg ist auch der Weg zwischen Schule und Unterrichtsort außerhalb des Schulgrundstücks. Unterrichtort ist insbesondere die Schule, an der Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) stattfindet. (Antrag auf Erstattung HSU)

Voraussetzungen

  • Länge des Schulwegs
  • Ggf. besonders gefährlicher Schulweg
  • Ggf. Behinderung oder Krankheit (länger als 8 Wochen)
  • Nächstgelegene Schule der gewählten Schulform

Fristen

Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr. Stellen Sie den Antrag auf Fahrkostenübernahme möglichst vor Beginn des Schuljahres beim Schulträger. Eine nachträgliche Übernahme (Erstattung) der Schülerfahrkosten ist nur möglich, wenn der Antrag spätestens bis drei Monate nach Schuljahresende gestellt wird. Eine Erstattung kann nicht beantragt werden, wenn der Schulträger oder das Verkehrsunternehmen Fahrausweise für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt hat.

Verfahrensablauf

Die Übernahme der Schülerfahrkosten muss mit einem entsprechenden Antragsvordruck beantragt werden. Antragsvordrucke erhalten Sie im Sekretariat der jeweiligen Schule. Den Antrag füllen Sie bitte aus und geben ihn im Schulsekretariat ab. Sofern die Schülerfahrkosten als Schokoticket bzw Deutschlandticket übernommen werden, erhalten Sie das Ticket durch das Verkehrsunternehmen per Post.

Oder benutzen Sie die entsprechenden Antragsformulare auf der Webseite.

Bearbeitungsdauer

1 Monat

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Sie haben das Seitenende erreicht.