Online-Service
Wenn Sie als Gastwirt, Eisdielenbesitzer, Cafébesitzer oder Bistrobesitzer in der Sommersaison Tische und Stühle vor Ihrem Ladenlokal auf der öffentlichen Verkehrsfläche aufstellen möchten, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungsgenehmigung. Diese Genehmigungen werden regelmäßig nur für eine Saison ausgestellt.
Das Gleiche gilt, wenn Sie als Geschäftsinhaber vor Ihrem Ladenlokal Waren auf öffentlicher Verkehrsfläche präsentieren möchten. Die Ausnahmegenehmigungen für Warenauslagen werden auf Antrag mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr oder drei Jahren erteilt.
Voraussetzungen
Sie besitzen eine Reisegewerbekarte.
Benötigte Unterlagen
- Lageplan
- Reisegewerbekarte oder angemeldetes Gewerbe
Gebührenrahmen
Genehmigungsgebühr: 55,00€ zu 100,00€