In der Regel werden „Städtebauliche Verträge“ im Rahmen sogenannter „vorhabenbezogener Bebauungspläne“ geschlossen. Vertragspartner sind hierbei die Stadt sowie ein Investor.
Der Investor schließt einen städtebaulichen Vertrag mit der eindeutigen Erwartung ab, dass er von der Stadt das für sein Vorhaben das notwendige Planungsrecht erhält und übernimmt in diesem Kontext auf eigene Kosten dann beispielsweise alle vorbereitenden Untersuchungen, Planungen, Gutachten, die Verpflichtung zur Durchführung von Kompensationsmaßnahmen sowie die Übernahme der erforderlichen Folgekosten, während die Stadt bestrebt ist, das Verfahren städtebaulich formell und materiell rechtsicher und zügig durchzuführen.
Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass aus dem städtebaulichen Vertrag kein Rechtsanspruch für den Investor erwächst, das angestrebte Planungsrecht tatsächlich zu erhalten.
Voraussetzungen
Der mögliche Investor muss bereit und in der Lage sein, dass Vorhaben zu realisieren.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Zahlungsziel:
siehe Weiterführenede Information
Weiterführende Information
Kosten
Der Investor trägt alle zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Kosten.