Wenn bei einem Bauvorhaben die notwendigen Stellplätze nicht ausgeführt werden können, besteht die Möglichkeit, Rahmen der Bauordnung Nordrhein-Westfalen, im Einvernehmen mit der Bauaufsicht Stellplätze gegen einen Geldbetrag abzulösen. Dazu wird mit der Stadt Willich ein Vertrag abgeschlossen.
Verfahrensablauf
Nachdem Ihnen von der Bauaufsicht die Anzahl der abzulösenden Stellplätze mitgeteilt wurde, wird eine vertragliche Vereinbarung über die Ablösung der Stellplätze geschlossen. Die Höhe der Ablösezahlung bemisst sich einerseits nach der Anzahl der Stellplätze, andererseits nach der Lage des Bauvorhabens.
Die Ablösebeträge betragen je Stellplatz:
- Ortskern Willich 7.680 Euro
- Ortskern Anrath 6.640 Euro
- Ortskern Schiefbahn 7.280 Euro
- Ortskern Neersen 6.560 Euro
- Alle übrigen Bereiche 6.320 Euro