Verstirbt eine Person in Willich, so wird der Sterbefall vom Standesamt Willich beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben den Personenangaben auch Informationen zum genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
In fast allen Sterbefällen wird sich ein Bestattungsunternehmen um die Abwicklung der Formalitäten kümmern und nimmt die gewünschten Urkunden entgegen.
Benötigte Unterlagen
- Von einem Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Sterbefallanzeige des Seniorenheimes oder des Bestatters
- Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 1. Januar 1958
- War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen
- Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen
- Sind Urkunden im Ausland ausgestellt, ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher zusammen mit dem Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Pass
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Fristen
Der Sterbefall muss bis spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Verfahrensablauf
Sterbefall melden
Bestatter können die Sterbefälle per Mail an standesamt@stadt-willich.de vorab melden. Sobald die Beurkundungen vorgenommen wurden, werden Sie telefonisch informiert. Es gilt die persönliche Absprache mit den Standesbeamten.