Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland anerkannt, eine Nachbeurkundung ist jedoch optional. Sie ermöglicht den Erhalt einer deutschen Sterbeurkunde beim Standesamt.
Informationen zu den Anforderungen an die Urkunde sowie zu möglichen Überbeglaubigungen erhalten Sie bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen (siehe Weiterführende Informationen).
Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nur Original-Dokumente akzeptiert werden. Unterlagen in einer Fremdsprache müssen von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer übersetzt werden. Eine Liste ermächtigter Übersetzer finden Sie auf der Webseite Justiz-Online oder telefonisch beim Oberlandesgericht Düsseldorf unter 02 11 / 4 97 11 45.
Voraussetzungen
Sterbefall ist im Ausland eingetreten und die Person hat die deutsche Staatsangehörigkeit besessen.
Benötigte Unterlagen
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung
- Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe, gegebenenfalls Heiratsurkunde bei Eheschließung vor dem 1. Januar 1958
- War die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen
- Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen
- Bundespersonalausweis / Reisepass
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Weiterführende Information
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie eine Liste aller Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen:
Verfahrensablauf
- Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden.
- Im Rahmen einer Beratung erfahren Sie, welche Unterlagen für die Nachbeurkundung vorzulegen sind.
- Nehmen Sie per E-Mail an standesamt@stadt-willich.de Kontakt auf.
- Wir werden uns dann mit Ihnen bezüglich einer telefonischen Beratung und einer Terminvereinbarung melden.