Inhalt

Sterbeurkunde digital beantragen

Letzte Änderung am

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde
  • Sterbeurkunde Stammbuchformat
  • Sterbeurkunde für Sozialversicherungszwecke 
  • Internationale Sterbeurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister
Hinweis

In Willich ausgestellt?

Wir können eine Urkunde nur ausstellen, wenn der Anlass dafür auch in Willich beurkundet wurde. Wenn die Urkunde in einer anderen Stadt ausgestellt wurde, muss das Standesamt dieser Stadt die Urkunde für Sie ausstellen.

Voraussetzungen

Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre)
  • der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin
  • die Eltern
  • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • Bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie
  • Online-Beantragung: mit Personalausweis elektronisch authentifizieren
  • Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht
  • Online-Beantragung: mit Personalausweis elektronisch authentifizieren
  • Für andere Personen (Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Gebührenrahmen

Pro Personenstandsurkunde: 10,00€

Jedes weitere, gleichzeitig ausgestellte Mehrexemplar: 5,00€

Weiterführende Information

Verfahrensablauf

Digitale Beantragung

Die Beantragung ist online möglich.

Persönliche Beantragung

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post

Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Sterbedatum und -ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid
  • Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Sterbeurkunde sofort per Post zugesandt.

Bearbeitungsdauer

3 Tage (Bei Beantragung per Post nach Zahlungseingang)

Zahlungsarten

  • bar
  • bargeldlos im Voraus

Kontaktinformationen

  • Urkunden stellen wir, nach vorheriger Terminvereinbarung, im Standesamt auch persönlich aus.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
  • Vor Ort können Sie bar oder mit EC-Karte zahlen.

Rechtsgrundlagen

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Sie haben das Seitenende erreicht.