Der Besteuerung unterliegen folgende Veranstaltungen im Stadtgebiet Willich:
- die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna, Freikörperkultur- und Swinger- Clubs sowie ähnlichen Einrichtungen
- das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 1 genannten Einrichtungen, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen und Wohnwagen
Fristen
Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn bei der Stadt Willich, Geschäftsbereich Zentrale Finanzen, anzumelden.
Weiterführende Information
- Steuerschuldner:in ist der/ die Veranstalter:in bzw. der/die Inhaber:in der Räume bzw. Grundstücke.
- Die Steuer richtet sich nach der Größe des benutzten Raumes und beträgt je Veranstaltungstag und angefangenen zehn Quadratmeter: 3,50 €.
- Die Veranstaltungen sind spätestens drei Werktage vor deren Beginn bei der Stadt Willich anzumelden.
Verfahrensablauf
Das Anmeldeformular steht auf dieser Seite im Downloadbereich zum Ausdrucken bereit.