Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden. Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie alle Bürgerinnen und Bürger, die sich erstmalig in Deutschland anmelden, bekommen nach der Anmeldung bei der Meldebehörde automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch im Einkommensteuerbescheid und auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Steuer ID online anfordern
Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn Sie
- innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
- für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt
noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.
Nur digital
Eine Mitteilung per Telefon oder E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Voraussetzungen
Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
- Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
- Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
- Füllen Sie dafür das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
Bearbeitungsdauer
6 Wochen