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Straßenreinigung

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Die Straßenreinigung erfolgt auf der Grundlage der zurzeit gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Willich. Dabei werden grundsätzlich die öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslage regelmäßig - mit Ausnahme bei Schnee und Frost (unter 4 Grad Celsius) - entsprechend des Reinigungstarifes gekehrt.

Generell gilt eine Straße als ordentlich gereinigt, wenn es möglich war, den größeren Teil der Straße zu reinigen. Wenn beispielsweise parkende Fahrzeuge eine komplette Reinigung der Straße verhindern, reichen Reinigungsbemühungen des von der Stadt beauftragten Unternehmers aus, um für die Straßenreinigung Gebühren zu erheben.

Ferner sind die angegebenen Reinigungstage für die Unternehmer nur bedingt verbindlich. Beispielsweise kann bei starkem Laubfall die Straßenreinigung durch das Reinigungsunternehmen am nachfolgenden Tag durchgeführt werden.

Eigentümer verantwortlich

Die Gehwege sind grundsätzlich vom Eigentümer einmal wöchentlich freitags oder samstags zu säubern. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, so sorgen die Anlieger:innen für die Sauberkeit eines 1,50 m breiten Streifens vor Ihrem Grundstück.

Fragen oder Beschwerden zu ungenügend gereinigten Straßen?
TelefonnummerTarifZuständigkeit
0800/17474741,7Firma Schönmackers
02156/949-5042,3,4,5,6Stadt Willich/Frau Cöhnen

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