Sie sind Eigentümer:in oder Betreiber:in von öffentlichen Telekommunikations-Netzen oder -Leitungen. Sie möchten Leitungen in öffentlichen Straßen verlegen oder ändern.
Dafür brauchen Sie die Zustimmung vom Träger der Wegebaulast. Sie müssen einen Antrag schriftlich oder elektronisch stellen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Der Antrag muss diese Informationen enthalten:
- Standort der Leitungsverlegung
- Welche Straße und welche Teile der Straße betroffen sind
- Netzknoten und Kilometrierung
- Verlegeart und Verlegetiefe
Voraussetzungen
Der Antragssteller muss Eigentümer oder Betreiber öffentlicher eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinie sein. Die bauliche Umsetzung für die Verlegung oder Änderung der Telekommunikationslinie erfolgt in einer öffentlichen Straße.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen
Fristen
Weiterführende Information
Verfahrensablauf
- Sie beantragen als Eigentümer:in oder Betreiber:in von öffentlichen Telekommunikations-Netzen die Zustimmung zur Leitungs-Verlegung in der öffentlichen Straße.
- Dafür legen Sie vollständige Antrags-Unterlagen vor.
- Der Wege-Baulastträger prüft den Antrag.
- Er erteilt die Zustimmung per Bescheid nach dem Telekommunikations-Gesetz. Manchmal gibt es Auflagen und Hinweise.
- Manchmal ist ein Vor-Ort-Termin nötig, bevor der Bescheid ausgestellt wird.
- Unter bestimmten Bedingungen gilt die Zustimmung nach 3 Monaten automatisch als erteilt (Genehmigungsfiktion).
- Der Antragsteller muss die Verwaltungs-Kosten zahlen.
Bearbeitungsdauer
1 Tag (bis 14 Tage)